Kostenfreie Beratung: 07621 / 93 55 882

Beratungsstelle für Grenzgänger (Deutschland-Schweiz)

Mo–Fr: 10:00–18:00 Uhr · Unabhängige Beratung

Unfallversicherung für Grenzgänger:innen

So funktioniert die Unfallversicherung für Grenzgänger:innen.

Grenzgänger:innen sind in der Schweiz obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und Leistungen.

Kostenlos

Schnell & einfach am Telefon

Ohne Verpflichtung

Kurz erklärt

Was Grenzgänger:innen zur Unfallversicherung wissen müssen

Die Schweizer Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen. Gerade bei Freizeitunfällen, Teilzeitstellen oder Arbeitsunterbrechungen entstehen häufig Fragen zum Versicherungsschutz.

    🏥 Berufsunfälle

    Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

    🚲 Nichtberufsunfälle

    Auch Freizeit- und Privatunfälle sind häufig mitversichert.

    💼 Arbeitgeber beteiligt sich

    Die Beiträge für Berufsunfälle übernimmt meist der Arbeitgeber.

    💰 Beiträge für Privatunfälle

    Beiträge für Nichtberufsunfälle trägt der Arbeinehmer (1-3%).

    🇨🇭 SUVA & Unfallversicherung

    Viele Arbeitnehmer:innen sind über die Schweizer SUVA versichert.

    ⚠️ Unterschiede je nach Beruf

    Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom ausgeübten Beruf ab.