Unfallversicherung für Grenzgänger:innen
So funktioniert die Unfallversicherung für Grenzgänger:innen.
Grenzgänger:innen sind in der Schweiz obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und Leistungen.
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Was Grenzgänger:innen zur Unfallversicherung wissen müssen
Die Schweizer Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen. Gerade bei Freizeitunfällen, Teilzeitstellen oder Arbeitsunterbrechungen entstehen häufig Fragen zum Versicherungsschutz.
🏥 Berufsunfälle
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
🚲 Nichtberufsunfälle
Auch Freizeit- und Privatunfälle sind häufig mitversichert.
💼 Arbeitgeber beteiligt sich
Die Beiträge für Berufsunfälle übernimmt meist der Arbeitgeber.
💰 Beiträge für Privatunfälle
Beiträge für Nichtberufsunfälle trägt der Arbeinehmer (1-3%).
🇨🇭 SUVA & Unfallversicherung
Viele Arbeitnehmer:innen sind über die Schweizer SUVA versichert.
⚠️ Unterschiede je nach Beruf
Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom ausgeübten Beruf ab.
